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Thu., 19. Aug. 2021 Lehrstuhl Finance
Klausur Quantitatives Risikomanagement SS2021
Liebe Studierende,
bitte beachten Sie, dass die neuen Corona-Regeln erfordern, dass Sie bei der Prüfung "Quantitatives Risikomanagement" die 3G-Regelung erfüllen. Die Hinweise der Fakultät finden Sie hier: www.msm.uni-due.de/news/einzelansicht/neue-3g-regelung-fuer-pruefungen-an-der-msm16317/
Die Aufsichten werden den Nachweis einer Impfung, Genesung oder eines (aktuellen und negativen) Tests beim Einlass zur Prüfung kontrollieren. Bitte halten Sie einen entsprechenden Nachweis unbedingt bereit. Ohne diesen Nachweis können Sie nicht an der Prüfung teilnehmen.
Ihr Lehrstuhl für Finance
MSM: 3G-Nachweispflicht (https://www.css.msm.uni-due.de/pruefungsplanung/#c43956)
3G-Nachweispflicht (genesen - geimpft - getestet)
Auf Grund der in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens deutlich gestiegenen Inzidenzen gilt ab sofort für die Präsenzprüfungen an der MSM eine „3G-Regelung“, d. h. eine Teilnahme an Präsenzprüfungen ist nur noch für geimpfte, genesene oder getestete Personen möglich. Konkret bedeutet dies, dass Sie einen der folgenden drei Nachweise erbringen müssen, um Zutritt zu einem Prüfungsraum zu erhalten:
Eine Genesung von einer Covid19-Erkrankung können Sie mit einem positiven PCR-Testergebnis nachweisen, das nicht älter als sechs Monate ist und nicht mehr zur Absonderung/Quarantäne verpflichtet.
Den Nachweis einer vollständigen Immunisierung durch Impfung können Sie durch einen digitalen Impfpass oder Ihren Impfausweis in Papierform nachweisen.
Personen, die weder vollständig geimpft noch genesen sind, benötigen einen Antigenschnelltest oder PCR-Test (jeweils max. 48 Stunden alt). Der Nachweis muss in ausgedruckter Form vorliegen.
Beim Einlass in den Prüfungsraum müssen Sie also nun neben dem vorbereiteten Sitzplatz- oder ID-Nummern-Schild und Ihren Ausweisen einen der genannten Nachweise bereithalten. Ausgedruckte Nachweise stecken Sie dabei im Idealfall an die Rückseite Ihres Sitzplatz- oder ID-Nummern-Schild in die Klarsichtfolie, so dass Sie das Schild nur einmal zu drehen brauchen und die Aufsichtspersonen alle Ihre Dokumente zügig prüfen können.
Sollten Sie ohne einen der o. g. Nachweise am Prüfungsort erscheinen, werden Sie an der jeweiligen Prüfung nicht teilnehmen können. Wir werden jedoch Ihre Anwesenheit erfassen, damit Sie zumindest von der Freiversuchsregelung profitieren können.
Bitte beachten Sie, dass Ordnungswidrigkeiten gem. § 6 der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes NRW mit einer Geldbuße bis zu 25.000 € geahndet werden können. Dazu gehört auch das Nutzen eines fremden oder gefälschten Test- oder Immunisierungsnachweises.
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